Was muss das Mensch / Hund Team zum Bestehen der Prüfung leisten?
Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde
folgendes vorgeschrieben:
Gehen an lockerer Leine.
Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen.
Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und
anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
Sitz, Platz, Halt.
Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält.
Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.
Bleib.
Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.
Kommen auf Ruf.
Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen.
Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos anleinen lassen.
Personen in Bewegung
- Personen ( Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen / kommen dem Hund
mit schneller Geschwindigkeit entgegen. ( dreimal in verschiedenen Situationen)
Hundebegegnungen
- Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund
Fremde Person bei der Hundeführerin / dem Hundeführer
- eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin / den Hundeführer zu,
schüttelt ihr / ihm die Hand und fängt ein Gespräch an.
Fremde Person nimmt Kontakt mit dem Hund auf.
- eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt mit ihm auf.
Menschenmenge
-der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschenmenge
Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen.
Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu absolvieren sind.
Diese Hilfsmittel dürfen verwendet werden.
Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin / Hundeführer-Hund-Gespann.
Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin / Hundeführer geben.
Nicht bestanden hat:
Ein Halter, der
seinen Hund nicht unter Kontrolle hat
oder
das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.
Ein Hund,
der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift
der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt
oder
der sich mitunter in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
Kosten der Prüfung
1 Hund / 1 Person 80,00€
Jede weitere Person 60,00€, mit dem selben Hund
Der Preis beinhaltet:
Antrag und Teilnahmebedingung zur Leinenbefreiung in Hamburg
Letzte Aktualisierung 04.11.2024
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